Industrieholz Krieger, Kufstein / Tirol

 

Steuerliche Besonderheiten Inland und Ausland

Inland

Bei buchführungspflichtigen Unternehmen beträgt der Steuersatz derzeit 10%.

Nicht buchführungspflichtige Unternehmen (z.B. Kleinbauern) können seit 1.1.2000 eine MwSt. in Höhe von 12% beanspruchen. Damit wird seitens des Staates mittels allgemeinem Steueraufkommen eine "stille" Subventionierung der Landwirtschaft betrieben.

Für die Inanspruchnahme dieser Regelung wird eine entsprechende formlose Erklärung des Kleinunternehmers benötigt, dass er unter diese Regelung fällt und eventuell unberechtigt erhaltene Mehrwertsteuer auf Verlangen zurückzahlen wird.

 

EU - Ausland

Bei länderübergreifenden Tätigkeiten bzw. Handel wird von der Möglichkeit der "innergemeinschaftlichen Lieferung / Leistung" Gebrauch gemacht. Dazu wird unter Verwendung der Umsatzsteuer-Ident-Nummer (UID-Nr.) sowohl des Empfängers als auch des Absenders die Rechnung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer gestellt. Der Hinweis auf die "ig Lieferung / Leistung" muss ebenfalls enthalten sein.

Vor Zahlung der Rechnung hat dann eine Überprüfung der Gültigkeit dieser UID-Nr. in Verbindung mit dem vollen Firmen-Wortlaut zu erfolgen.